Spielhallen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Wollen mehrere Personen gemeinsam eine Spielhalle betreiben, so benötigt jede von ihnen eine solche Erlaubnis.
Sofern die Spielhalle in der Gemeinde Ganderkesee betrieben werden soll, ist die Erlaubnis dort bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Die Neuerrichtung einer Spielhalle oder die Umnutzung vorhandener Räume in eine Spielhalle ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Bauordnungsamt des Landkreises Oldenburg.
Für die Antragsbearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Grundriss der Spielhalle mit Automatenaufstellungsplan im Maßstab 1 : 100
- Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt werden bzw. wie diese behoben werden sollen.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Für die Antragstellung müssen keine Fristen beachtet werden. Die Spielhalle darf aber erst dann eröffnet werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel 6 - 8 Wochen. Die Erlaubnis gilt für höchstens zehn Jahre.
Für die Erteilung der Spielhallenerlaubnis werden Verwaltungsgebühren auf Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen fällig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich u.a. nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand und liegt zwischen 4.000 € und 20.000 €.