Wasserschutzgebiete
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Voraussetzung für die menschliche Trinkwassernutzung ist ein hoher Reinheitsgrad. Trinkwasser darf keine krankheitserregenden Mikroorganismen oder gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten.
Der Schutz der öffentlichen Trinkwassergewinnung hat daher höchste Priorität. Trinkwasser gilt in Deutschland als das beste untersuchte Lebensmittel.
Im Landkreis Oldenburg erfolgt die Trinkwassergewinnung ausschließlich aus dem Grundwasser. Das aus dem Grundwasser gewonnene Trinkwasser ist von sehr guter Qualität. Zum nachhaltigen Schutz der Trinkwassergewinnung werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Wasserschutzgebieten steht der Schutz des Grundwassers vor schädigenden Beeinträchtigungen im Vordergrund. Die Wasserschutzgebiete werden in den Schutzzonen I, II und III (III A und III B) unterteilt. In den einzelnen Schutzzonen sind bestimmte Handlungen verboten oder genehmigungspflichtig. Neben den Bestimmungen der örtlichen Wasserschutzgebietsverordnungen sind zusätzlich auch die Schutzgebietsbestimmungen der landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung (SchuVO) zu beachten. In der landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung (SchuVO) werden insbesondere Bestimmungen zur landwirtschaftlichen Flächennutzung vorgegeben (Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten).
Im Landkreis Oldenburg bestehen folgende Trinkwassergewinnungsgebiete:
- Wasserschutzgebiet "Sandkrug"
- Wasserschutzgebiet "Großenkneten"
- Wasserschutzgebiet "Annenheide"
- Wasserschutzgebiet "Wildeshausen - Fassung A-C"
- Wasserschutzgebiet "Wildeshausen - Fassung D"
- Trinkwassergewinnungsgebiet "Harpstedt"