Überschwemmungsgebiete
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten.
Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen.
Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete:
- Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths
- Hochwasserrückhaltebecken der Delme
- Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt
- Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze
- Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches
- Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg
- Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven
- Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs
- Überschwemmungsgebiet der Lethe
- Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder
Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.