Tierschutzanzeigen
Information zur Anzeige von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Den Fachbereich Tierschutz erreichen immer wieder Hinweise auf nicht artgerechte Tierhaltungen. Damit wir einer Anzeige effektiv und gezielt nachgehen können, sind wir auf möglichst aufschlussreiche und vollständige Informationen angewiesen.
Nachfolgende Angaben sind dabei unbedingt notwendig:
1. Angaben zum Tierhalter und zur Tierhaltung
1.1. Name und Adresse des Tierhalters
1.2. Standort der Tierhaltung
- Straße und Hausnummer, ggf. ein entsprechender Ausdruck aus einem Kartenprogramm, z. B. Google Maps
2. Angaben zum Sachverhalt
2.1. Art und Anzahl
2.2. Genaue Beschreibung der tierschutzrelevanten Verstöße mit Datum und Uhrzeit
- Entsprechende belastbare Beweise, z. B. durch Fotos sind anzugeben
3. Angaben zum Anzeigenden
3.1. Name, Adresse, Telefonnummer und/oder Email-Adresse
- Die Angaben sind für evtl. Rückfragen unerlässlich und unterliegen selbstverständlich dem Datenschutzrecht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Das Veterinäramt des Landkreis Oldenburg ist örtlich zuständig für tierschutzrechtliche Verstöße im Kreisgebiet. Ordnungswidrigkeiten werden durch die Abteilung Tierschutz verfolgt und geahndet. Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat sind durch uns an die Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei, abzugeben. Bei der Anzeige von Straftaten wenden Sie sich ggf. direkt an die zuständige Polizeidienststelle. Ordnungsrechtliche Verstöße oder Verstöße gegen andere Rechtsbereiche außerhalb des veterinärrechts, wie z.B. Lärm- und Geruchsbelastungen werden durch uns nicht verfolgt.
Tierschutzrechtliche Verstöße sind beispielsweise anzunehmen, …
… wenn Tiere offensichtlich nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt werden,
… wenn Tiere trotz offensichtlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinem Tierarzt vorgestellt werden,
… wenn die Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt ist,
… wenn Haltungseinrichtungen so beschaffen sind, dass sie eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere darstellen,
… wenn Tiere ausgesetzt oder zurückgelassen werden.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass anonyme Anzeigen nicht vorrangig bearbeitet werden, wenn nicht eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist.
Das Veterinäramt ist zum Datenschutz verpflichtet. Auskünfte zu den Kontrollergebnissen dürfen Ihnen daher nicht erteilt werden.