Informationen zur Wildfleischhygiene
Seit einer Änderung des Fleischhygienerechts im Jahre 2010 kann die Entnahme von Proben bei Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinellen einem Jäger übertragen werden, sofern keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen und er für die Wahrnehmung dieser Aufgabe geschult worden ist. Die Übertragung der Trichinenprobenentnahme kann beim Veterinäramtes des Landkreises Oldenburg unter Vorlage des gültiges Jagdscheines beantragt werden. Die Übertragung der Probenahme erfolgt durch einen formellen Bescheid, nachdem die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt und die Sachkunde belegt ist. Wenn keine Berechtigung zur eigenen Probenahme besteht, muss der Jagdausübungsberechtigte das erlegte Schwarzwild einem berechtigten Jäger oder einem amtlichen Untersucher zur Trichinenprobenentnahme vorstellen. Zur Kennzeichnung, Identitätssicherung und Rückverfolgbarkeit werden Wildmarken und Wildursprungsscheine ausgegeben. Die Wildmarken müssen am erlegten Wildschwein eingezogen werden, die Wildursprungsscheine begleiten die entnommenen Proben zum Untersuchungslabor. Diese Proben können direkt beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg zu den allgemeinen Öffnungszeiten von 8.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung von 7.00 - 18.00 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Verfahrensweise und zu den Kosten können dem Merkblatt für Jäger entnommen werden.