Natura 2000-Gebiete/FFH- und Vogelschutzgebiete
Natura 2000 bezeichnet ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten in Europa, das dem Schutz und der Erhaltung von gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie deren natürlichen Lebensräumen dient.
Grundlage hierfür sind die vom Rat der EG 1979 erlassene Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutz-Richtlinie) und die 1992 erlassene Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie).
Im Landkreis Oldenburg liegen folgende Natura 2000-Schutzgebiete:
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH):
FFH 012 |
Sager Meere, Ahlhorner Fischteiche und Lethe |
Vogelschutzgebiete:
11 |
Hunteniederung |