Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist in ihnen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder die besondere Bedeutung für Erholung sind weitere Gründe, die diesen Schutz rechtfertigen. In Landschaftsschutzgebieten soll die natürliche Entwicklung planmäßig und mit den ökologischen Bedingungen in Übereinstimmung ablaufen. Die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg sind in der Regel flächenmäßig wesentlich größer als die Naturschutzgebiete und unterliegen geringeren Schutzbestimmungen. Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung kann in der Regel fortgeführt werden.
Im Landkreis Oldenburg gibt es zur Zeit 60 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 22.666 ha. Die Verordnung des Landkreises Oldenburg zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Oldenburg (allgemeine Landschaftsschutzverordnung), hier die erste Verordnung in der Liste, umfasst alle Landschaftsschutzgebiete des Landkreises, die nachfolgend nicht mit einer eigenen Verordnung aufgeführt sind.
Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg:
- Verordnung des Landkreises Oldenburg zum Schutze von Landschaftsbestandteilen im Landkreis Oldenburg (allgemeine Landschaftsschutzverordnung)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Huntetal“ (OL-8)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harpstedter Geest“ (OL-32)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dünsener Bach - Steller Heide“ (OL-58)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hombach - Finkenbach - Klosterbach“ (OL-59)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „ Dehmse“ (OL-60)
- Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Oldenburg und der Landkreise Oldenburg und Vechta - Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Hunte“ (OL-141)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Delmetal zwischen Harpstedt und Delmenhorst“ (OL-63)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Welgenmarsch" (OL-65)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hohenbökener Moor“ (OL 66)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Lethetal“ (OL-67)
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Untere Hunte“ (OL-68)
Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile: