Anlagen nach der IED-Richtlinie
Durch die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen wurde die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) überarbeitet. Die Richtlinie erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen, in Deutschland ca. 9.000 Anlagen. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgte durch ein Artikelgesetz und zwei Artikelverordnungen, die am 02.05.2013 in Kraft getreten sind.
Der Geltungsbereich der IED-Richtlinie umfasst derzeit folgende Industriebereiche:
- Energiewirtschaft (z.B. Öl- und Gasraffinerien)
- Herstellung und Verarbeitung von Metallen (z.B. Roheisen- und Stahlerzeugung)
- Mineralverarbeitende Industrie (z.B. Zementherstellung)
- Chemische Industrie
- Abfallbehandlung (z.B. Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen)
- Sonstige Tätigkeiten (z.B. Holzverarbeitung, Gerbereien, Nahrungsmittelproduktion, Intensivtierhaltung von Geflügel und Schweinen)
Die Richtlinie enthält u.a. Regelungen zur verstärkten Anwendung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit sollen bestehende Ungleichheiten in Europa hinsichtlich der Festlegung von Emissionsgrenzwerten ausgeglichen und fairere Wettbewerbsbedingungen erreicht werden. Daneben enthält die Richtlinie im Vergleich zur alten IVU-Richtlinie strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen, insbesondere Fristenvorgaben für Vor-Ort-Besichtigungen.
Die Richtlinie sieht außerdem als neue Pflicht im Hinblick auf die Stilllegung von bestimmten Anlagen die Rückführung auf den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf der Grundlage eines im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erstellenden Ausgangszustandsberichts vor. Darüber hinaus enthält die Richtlinie einige weitere neue Vorgaben, wie zum Beispiel Unterrichtungs- und Folgenbegrenzungspflichten des Betreibers sowie Behördenpflichten bei Vorfällen oder Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen.