Berufung des Landschaftsbeauftragten
Die Berufung der Landschaftsbeauftragten erfolgt auf der Grundlage von Vorschlägen aus der jeweiligen Gemeinde. Ebenso wie die Berufung des Naturschutzbeauftragen ist die Berufung der Landschaftsbeauftragten auf die Wahlperiode des Kreistages befristet.
Als fachliche und persönliche Voraussetzungen für die Bestellung setzt der Landkreis voraus, dass der Landschaftsbeauftragte entweder durch berufliche Tätigkeit oder durch private Aktivitäten mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Grundzügen vertraut ist. Er sollte innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches wohnen und mit Land und Leuten seines Wirkungsbereiches vertraut sein.
Die Mitglieder der Landschaftswacht sorgen in vielfältiger Weise für den Schutz der Natur. So gehört dazu u.a. die Beobachtung der Schutzgebiete auf Schäden, Veränderungen oder Fehlentwicklungen. Aufklärung und vorbeugende Information vor Ort ( bei konkreten Anlässen oder in Einzelfällen) werden von dem Landschaftsbeauftragten wahrgenommen. Teil des Aufgabenbereiches ist auch die Kontrolle und ggf. Zählungen von besonders geschützten oder bedrohten Pflanzenarten an ihren bekannten Standorten, die Bestandsaufnahme für naturschutzrechtlich besonders geschützte oder bedrohte Tierarten, sowie die Meldung von bisher unbekannten Naturbesonderheiten.
Selbstverständlich können sich auch interessierte Bürger mit Fragen oder Informationen über Naturbesonderheiten an die Landschaftsbeauftragten der jeweiligen Gemeinde wenden.
Letztendlich unterstützen die Landschaftsbeauftragten durch ihr ehrenamtliches Engagement die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde.