Wald
Wald bietet großflächigen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Er schützt und reinigt das Trinkwasser, beugt Bodenerosionen vor, sorgt für ein ausgeglichenes Klima und bietet Sicht- und Lärmschutz; er ist Freizeit- und Erholungsraum und produziert Holz.
Der Landkreis Oldenburg hat eine Waldfläche von rund 19,1% (20.300 ha) und liegt damit nahe am Landesdurchschnitt von 24 %.
Das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) regelt u. a. die Erhaltung, den Schutz und die Bewirtschaftung des Waldes. Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherung und Förderung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion, die Förderung der Forstwirtschaft, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen und die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen (§ 1).
Das Naturschutzamt des Landkreises Oldenburg nimmt als untere Waldbehörde die behördlichen Aufgaben nach dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung wahr.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere
- Waldumwandlungen
(Wald darf nur mit Genehmigung der Waldbehörde in Flächen anderer Nutzungsart umgewandelt werden; § 8 NWaldLG) - Erstaufforstungen
(Erstaufforstungen bedürfen der Genehmigung durch die Waldbehörde; § 9 NWaldLG) - Ordnungsgemäße Forstwirtschaft (§ 11 NWaldLG)
Es wird empfohlen, vor Antragstellung das Gespräch zur Beratung zu suchen, um ggf. auftretende Fragen im Vorwege klären zu können.