Präparation
Alle nicht besonders geschützten Tiere dürfen zur Präparation angenommen werden.
Für die Präparation und Inbesitznahme von besonders bzw. streng geschützten Tieren sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes heranzuziehen. So ist hierfür in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung vom Landkreis Oldenburg erforderlich. Diese wird in der Regel erteilt, wenn die Tiere für Zwecke der Forschung oder Lehre präpariert werden sollen.
Der jeweilige Schutzstatus eines Tieres (nicht besonders geschützt, besonders oder streng geschützt) kann im Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) nachgeschaut werden.
Spezielle Nachfragen bzw. die formlosen Anträge für die Präparation von Tieren sind an den Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, zu richten.