Briefwahlauszählung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Demokratie (er)leben –
Werden Sie Briefwahlhelferin oder Briefwahlhelfer!
Bundestagswahl
am Sonntag, den 23. Februar 2025
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein.
Wie werde ich eingesetzt?
Sie werden als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Briefwahlvorstand eingesetzt. Ihre Aufgabe, die Auszählung der Briefwahl für den Landkreis Oldenburg, beginnt am Wahltag um 15:00 Uhr in den Räumen des Gymnasiums Wildeshausen, Humboldtstr. 1, 27793 Wildeshausen.
Nach Absprache können auch Teams aus zwei bis drei Personen gebildet werden, die dann in einem gemeinsamen Wahlvorstand eingesetzt werden. Geben Sie dazu bitte jeweils bei der Anmeldung die Namen derjenigen an, mit denen Sie zusammenarbeiten möchten. Wir werden versuchen, diese Wünsche soweit wie möglich umzusetzen.
Welche Aufgaben habe ich?
Zuerst werden die Wahlbriefe geöffnet und auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit überprüft. So wird festgestellt, ob die Stimmzettel zur Wahl zugelassen und im Ergebnis berücksichtigt werden dürfen. Ab 18:00 Uhr werden dann die Stimmzettelumschläge geöffnet und die abgegebenen Stimmen ausgezählt.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz am Wahltag erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro sowie Fahrtkosten bei einem Wohnort außerhalb von Wildeshausen.
Weiterhin stehen Ihnen vor Ort Speisen und Getränke zur Verfügung.
Rubrik
Sonstiges
Gymnasium Wildeshausen
Humboldtstr. 3
27793 Wildeshausen
Landkreis Oldenburg, Amt für Zentrale Dienste / Wahlamt
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Ansprechpartner/in
Frau Feenders | |
Amt / Bereich Amt für Zentrale Dienste Telefon: 04431 85560 Telefax: 04431 8589560 E-Mail: kea.feenders@oldenburg-kreis.de | |
Frau Schröder | |
Amt / Bereich Amt für Zentrale Dienste Telefon: 04431 85297 Telefax: 04431 8589297 E-Mail: Andrea.Schroeder@oldenburg-kreis.de |