Windenergieausbau
Die auftretenden Herausforderungen des Klimawandels benötigen diverse Lösungsansätze. Vor dem Hintergrund hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben im Klimaschutzgesetz verschärft. In § 3 des Klimaschutzgesetztes (KSG) wurde festgelegt, dass bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasemissionen so weit gemindert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auch der Kreistag des Landkreis Oldenburg hat am 10.10.2023 einstimmig entschieden, bis zum Jahr 2045 treibhausneutral zu werden um einen Beitrag zum Ziel des Pariser Klimaabkommens zu leisten.
Ein notwendiger Baustein um diese Herausforderungen zu meistern ist eine erfolgreiche Energiewende.
Durch § 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) wurde festgelegt, dass die Bundesländer einen durch das Gesetz bestimmten Flächenbeitragswert zu erfüllen haben. Dieser Flächenbeitragswert legt fest, wieviel Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt werden soll. Dem Land Niedersachsen wurde aufgetragen einen Flächenbeitragswert von 1,7% bis zum 31. Dezember 2027 und von 2,2% bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen. Im aktuellen Entwurf des niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG) werden die regionalen Planungsträger für das Erreichen der Flächenbedarfswerte bestimmt. Der Landkreis Oldenburg hat einen Flächenbeitragswert von 2,1% bis zum 31. Dezember 2027 und von 2,72% bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen.
Daher plant der Landkries Oldenburg aktuell die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP).
Der bisherige Arbeitsstand wird in 4 Terminen im Februar der Bevölkerung vorgestellt. Die Karten und die Präsentation können hier eingesehen werden. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Arbeitsstand.
Der Entwurf des RROP inkl. dem Windenergiekonzept soll Anfang des Jahres 2025 öffentlich ausliegen, dann können dazu Stellungnahmen abgegeben werden.
Ansprechpartner/in
Herr Heyne | |
Amt / Bereich Ordnungsamt Telefon: 04431 85710 Telefax: 04431 8589710 E-Mail: Dennis.Heyne@oldenburg-kreis.de |