Wespen und Hornissen
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Wespen und Hornissen sind kein Grund zur Panik. Sie © Ulrich Velten / Pixeliosind friedfertige Tiere, solange sie in Ruhe gelassen werden.
Wespen unterliegen den allgemeinen Schutzbestimmungen des Artenschutzes. Lediglich zwei Wespenarten - die Deutsche und die Gemeine Wespe - werden dem Menschen lästig. Bei den in freihängenden Nestern lebenden Wespenvölkern handelt es sich fast ausschließlich um friedliche Arten.
Die größte Wespenart ist die Hornisse, ein friedliches und scheues Tier.
Für Hornissen und Hummeln, die in ihrem Bestand gefährdet sind, gelten besondere Schutzbestimmungen. Diese verbieten es grundsätzlich, die Tiere unnötig und mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten dürfen ohne Grund weder beschädigt noch zerstört werden.Befindet sich ein Nest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, lässt sich durch Beachtung einfacher Verhaltensregeln sowie zusätzlicher Hilfsmittel die kurze Zeit bis zum Ende des Wespen- oder Hornissenvolkes in der Regel problemlos überstehen:
- Im Abstand von 2-3 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterung (z.B. Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen
- Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
- Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Nester richten
- Tiere im Nestbereich nicht anatmen
- Keinesfalls Insektenvernichtungsmittel einsetzen
- In der Nähe von Häusern und Sitzplätzen Tiere durch Bretter und Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden.
Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollten Fachleute um Hilfe gebeten werden. Hierzu hat der Landkreis Oldenburg ein sogenanntes „Hautflügler-Beratungsnetz“ aufgebaut.Zurzeit stehen 16 ehrenamtlich Tätige, überwiegend Imker, den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und, falls es notwendig sein sollte, auch mit Taten zur Verfügung. Im Vordergrund steht die Aufklärung über die Lebensgewohnheiten und das Verhalten von Wespen und Hornissen. Es soll mehr Verständnis für diese Tiere geweckt und verhindert werden, dass grundlos Nester zerstört werden. So wird oftmals ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier in der ohnehin kurzen Flugsaison erreicht.
Wo ein Hornissen- oder Wespennest tatsächlich eine Gefahr darstellt, sind die Berater berechtigt, das Nest art- und fachgerecht umzusiedeln oder ausnahmsweise zu vernichten. Hierfür sind die Berater im Besitz einer Ausnahmegenehmigung. Aber: Die Vernichtung ist nur in wenigen Einzelfällen gerechtfertigt und die Berater sind keine Schädlingsbekämpfer!
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Die Beratungen, sei es am Telefon oder vor Ort, sind für die Bürger kostenlos. Bei Umsiedlungen hat sich der Bürger allerdings mit einem geringen Betrag zu beteiligen. Auch bei einer erforderlichen Vernichtung fallen Kosten für den Bürger an.
Sichtung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
Vereinzelt wurden in Norddeutschland bereits Exemplare der als invasive Art eingestuften Asiatischen Hornisse gesichtet. Dennoch gibt es dadurch keinen Anlass zur Beunruhigung, denn derzeit deutet nichts darauf hin, dass die Asiatische Hornisse in Mitteleuropa eine Gefahr für die natürliche Insektenvielfalt, unsere Bienenvölker oder gar den Menschen darstellt.
Im Landkreis Oldenburg gibt es noch keine bestätigten Funde. Um weiterhin zu verhindern, dass sich diese gebietsfremde Art auch hier ansiedelt und vermehrt, sind die Behörden auf die Meldung von Sichtungen angewiesen, um frühzeitig einschreiten zu können.
Die Asiatische Hornisse unterscheidet sich deutlich von der hier heimischen Hornisse:
Sollten Sie die Asiatische Hornisse zweifelsfrei entdecken, kann der Fund (bestenfalls mit Foto-/Videodokumentation) zentral unter https://www.neobiota-nord.de/de/fundmeldung/ oder per Mail an invasive-arten@nlwkn.niedersachsen.de gemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.