Versammlungen / Demonstrationen
Das Grundgesetz gibt jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen und Demonstrationen zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Nähere Ausführungen hierzu enthält das Niedersächsische Versammlungsgesetz.
Wenn eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder eine Demonstration stattfinden soll, muss der Veranstalter / die Veranstalterin dieses spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Veranstaltung beim Landkreis Oldenburg anzeigen. Mit der Anzeige ist anzugeben, wer für die Leitung der Versammlung oder der Demonstration verantwortlich sein soll. Außerdem sind Ort und Gegenstand der Versammlung/Demonstration, die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen sowie der geplante Beginn und das geplante Ende anzugeben.
Zur Anzeige einer Versammlung oder Demonstration können Sie dieses Formular verwenden. Für die Bearbeitung der Anzeige werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.