Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie für die Ahndung sämtlicher im Kreisgebiet festgestellter Verkehrsverstöße, die der Gesetzgeber als mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bedroht hat. Der Bußgeldstelle obliegt die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Verkehrsregeln nicht beachtet und befolgt. Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Teilnahme im Straßenverkehr setzt die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer voraus.