Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge
Am 24. Februar 2022 hat Russland mit einer groß angelegten Invasion in die Ukraine einen verbrecherischen Angriffskrieg gestartet. Seit dem Tag herrscht nun Krieg in der Ukraine, seit dem Tag herrscht Krieg in Europa. © Katharina Tegenkamp
Dies macht immer noch fassungslos und erschüttert zutiefst. Aber noch mehr, es macht so vielen Menschen einfach nur Angst. Und es sorgt für unerträgliches Leid beim ukrainischen Volk.
Der Krieg geht derweil mit unveränderter Härte weiter und die Zahl der Vertriebenen, die in westliche Länder fliehen, steigt täglich. Diese Menschen benötigen vielfältige Hilfe. Im Landkreis Oldenburg sind sehr viele Bürgerinnen und Bürger bereit zu helfen. Auf diese große Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung dürfen wir alle im Landkreis Oldenburg sehr stolz sein. Das bürgerliche Engagement ist ein Grundpfeiler zur Bewältigung dieser großen Herausforderung.
Mit nur sehr geringer zeitlicher Verzögerung sind die Auswirkungen des Krieges bei der Kreisverwaltung und damit auch im Landkreis Oldenburg angekommen. Dies macht sich sichtbar im deutlich gestiegenen Arbeitspensum rund um die Organisation zur Unterbringung von Vertriebenen aus der Ukraine und besonders in der Anzahl der aktuell registrierten Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet.
Unterbringung und Dienstleistungen
Die dezentrale Unterbringung ist das ständige Ziel der Bemühungen. Hierfür wird nach wie vor Wohnraum benötigt.
Für die Meldung von Wohnraum klicken Sie hier:
Online-Formular für die Meldung einer Unterkunft für Flüchtlinge
Ebenfalls steht ein Portal für die Meldung von Sachspenden und Dienstleistungsangeboten bereit: Online-Formular für die Meldung von Sachspenden und Dienstleistungsangeboten
Gesucht werden darüber hinaus Sprachmittler, die ukrainisch und/oder russisch sprechen. Bei Behördengängen oder alltäglichen Erledigungen sind Übersetzungstätigkeiten notwendig. Unter sprachmittler@oldenburg-kreis.de können sich Interessierte melden und erhalten weitere Informationen.
Wer dieses Portal nicht nutzen möchte kann alternativ eine Unterkunft oder sein Hilfsangebot per E-Mail ukrainehilfe@oldenburg-kreis.de melden.
Antrag auf Arbeitslosengeld II
Seit dem 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II. Um einen solchen Anspruch prüfen zu können, sind folgende Unterlagen / Nachweise erforderlich:
- Sie müssen einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, vorzugsweise online.
- Sie müssen eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitels nach §24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzen (für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises Oldenburg). Sollten Sie ein solches Dokument (noch) nicht besitzen, so besteht weiterhin ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Jobcenters.
Registrierung
Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert: Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für die automatische Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Für die automatische Verlängerung wird kein neues Dokument und keine Bescheinigung ausgestellt. |
Es ist wichtig, dass sich ukrainische Flüchtlinge, die privat untergebracht sind, registrieren lassen. Das Bundesland Niedersachsen hat die Quote für die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine um ein Vielfaches erfüllt. Daher werden nur noch Personen in folgenden Ausnahmefällen registriert:
- Nachweis über eine Arbeitsstelle und Nachweis über Wohnraum
- Nachweis über familiäre Bindungen im Landkreis und Nachweis über Wohnraum
Für die Vereinbarung von Terminen wenden Sie sich an folgende Kontaktadressen:
- Telefon: 04431 – 85 795
- E-Mail: registrierung.ukraine01@oldenburg-kreis.de
Eine offizielle Registrierung ist für die Vertriebenen notwendig um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlangen, um eventuelle Hilfen in Anspruch nehmen zu können oder auch die Betreuung und/oder Beschulung der Kinder zu ermöglichen. Bei den Kindern muss beispielsweise vorab auch der Impfstatus in Bezug auf eine Masernschutzimpfung geprüft werden.
Corona-Schutzimpfung