Überwachung von IED-Anlagen
EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED-RL)Überwachungsprogramm des Landkreises Oldenburg gem. § 52a Abs. 2 BImSchG
Stand: 01.12.2014
1. Vorbemerkungen
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen ((IED-RL) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie vom 08.04.2013 sowie zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IED-Richtlinie mittlerweile in nationales Recht umgesetzt.
Ziel der IED-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden bzw. so weit wie möglich zu vermindern. Zu diesem Zweck sollen die Industrieanlagen an die sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT) herangeführt werden. Zudem werden mit der neuen IED-Richtlinie weitergehende Vorgaben zur Anlagenüberwachung und zur Berichterstattung gemacht.
Gem. § 52a BImSchG soll der zu erstellende Überwachungsplan eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Geltungsbereich der IED-Richtlinie fallenden Anlagen sicherstellen. Dieser Überwachungsplan wurde vom Land Niedersachsen erstellt und als Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 12.11.2013 im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Dieser Überwachungsplan ist in der aktuellen Fassung unter
abrufbar.
In den Anhängen 3 und 4 des Überwachungsplans sind die Industrie- und Tierhaltungsanlagen aufgeführt, die in Niedersachsen unter den Geltungsbereich der IED-Richtlinie fallen (im Anhang der 4. BImSchV in Spalte d mit „E“ gekennzeichnet).
Diese Anhänge des Überwachungsplans werden jährlich zum Stichtag 01.07. aktualisiert und sind im Internet unter