Tierschutz
Die Aufgabe des Fachbereichs Tierschutz ist es durch Überwachung, Überprüfung und, wenn nötig, durch die Anordnung tierschutzrechtlicher Maßnahmen sowohl in landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen wie auch bei Tierhaltung im privaten Bereich die Einhaltung der im Tierschutzrecht formulierten Mindestanforderungen sicherzustellen.
Weiter ist die Zulassung und Kontrolle von Tiertransportunternehmen, Tiertransportfahrzeugen und die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für bestimmte Betriebe und Tätigkeiten Bestandteil des Aufgabengebietes. Ebenso ist die Prüfung und Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweisen, beispielsweise für die Bereiche Tiertransport und Schlachtung Teil des Tätigkeitsbereichs.
Bei Um- und Neubauten von Stallungen und Gebäuden, die der Tierhaltung dienen sollen, werden im Rahmen bau- und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren die Bauunterlagen durch den Fachbereich Tierschutz auf die Einhaltung tierschutzrelevanter Vorgaben geprüft.
Darüber hinaus beraten die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Tierschutz.