Tierkörperbeseitigung & tierische Nebenprodukte
Tierische Nebenprodukte
Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprung, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Sie können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen.
Europäische und nationale Vorschriften teilen die tierischen Nebenprodukte je nach Gefährdungsgrad in drei Kategorien und schreiben bestimmte Beseitigungs- oder Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsverfahren vor.
Alle Betriebe, die tierische Nebenprodukte lagern, transportieren oder verarbeiten, unterliegen der amtlichen Kontrolle und müssen zugelassen oder registriert werden.
Verendete Nutztiere (auch Pferde)
Die Beseitigungspflicht für verendete Nutztiere im Landkreis Oldenburg obliegt der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (Tel. 04497 – 4 44, E-Mail: tk.annahme@ofk-kampe.de). Tierbesitzer müssen verendete Tiere dort unverzüglich anmelden und bis zur Abholung vor Witterungseinflüssen und fremdem Zugriff geschützt halten.
Vergraben von Heimtieren
Einzelne gestorbene Heimtiere wie Hund oder Katze dürfen auch auf eigenen Grundstücken vergraben werden, sofern diese nicht in Wasserschutzgebieten liegen. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein und die Stelle darf nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen oder Plätzen liegen.