Soziales Entschädigungsrecht
Das Soziale Entschädigungsrecht ist im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und dessen Nebengesetzen geregelt. Es sieht u.a. Hilfen zur Unterstützung der folgenden Personengruppen vor.
- Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern) nach dem BVG
- Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)