Schwarzarbeitsbekämpfung
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit liegt nach dem Verständnis des Gesetzes und auch der Gesellschaft dann vor, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anmelde- und Anzeigepflichten - Steuern, Sozialversicherung - ausgeübt wird. Durch sie müssen wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang erzielt werden.
Es handelt sich um Schwarzarbeit, wenn mit Dienstleistungen in erheblichem Umfang Leistungsmissbrauch, unrechtmäßige Gewerbeausübung oder unerlaubte Handwerksausübung einhergehen. (Leistungsmissbrauch ist der missbräuchliche Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.)
Außerdem liegt dann Schwarzarbeit vor, wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, Arbeitnehmer illegal beschäftigt oder ohne Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit an andere Arbeitgeber als Leiharbeitnehmer ausgeliehen werden; auch Scheinselbstständigkeit fällt unter den Tatbestand der Schwarzarbeit.
Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind unsozial und schaden uns allen.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all Ihren Erscheinungsformen verzerren den Wettbewerb, gefährden die Existenzen kleiner und mittlerer Betriebe, vernichten Arbeitsplätze und verhindern deren Neuschaffung. Der Staat erleidet Einbußen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben wegen verlorengegangener Arbeitsplätze.
Die Gründe für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind vielfältig; sie liegen in der sozialen Not einzelner Menschen ebenso wie in der übersteigerten Gewinnsucht illegal agierender Arbeitgeber. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung breiten sich vor allem dort leicht aus, wo das Bewusstsein für die Illegalität dieser Verhaltensweisen in der Bevölkerung gering ausgebildet ist.
Zum sozialen Schutz des einzelnen wie auch zur Aufrechterhaltung der sozial- und wirtschaftspolitischen Ordnung kann unser Gemeinwesen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht hinnehmen.
Wer ist zuständig?
Der Landkreis Oldenburg ist in seinem Kreisgebiet für handwerks- und gewerberechtliche Verstöße zuständig.
Informationen, ob für eine Geschäftstätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, erteilen die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, in deren Bereich das Unternehmen gegründet werden soll. Über das Erfordernis einer Eintragung in die Handwerksrolle bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten beraten die Handwerkskammern. Für angehende Gewerbetreibende im Landkreis Oldenburg ist dies die Handwerkskammer Oldenburg. Die Adressen der Handwerkskammern in Niedersachsen finden Sie auf den Seiten der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen.
Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit benötigen wir auch Ihre Mithilfe. Einen Verdacht auf Schwarzarbeit können Sie mit dem Formular "Anzeige wegen Verdachts der Schwarzarbeit" anzeigen .
Hinweis für Gewerbetreibende:
Um gewerbetreibenden Personen einen späteren Verdruss mit Behörden möglichst zu ersparen, haben wir auf der Seite "•Schwarzarbeit oder unerlaubte handwerkliche Tätigkeit" wichtige Informationen zusammengestellt.
Bekämpfung der Schwarzarbeit im Landkreis Oldenburg:
Auf Grund vieler Anregungen aus dem Bereich des Handwerks wurde im Jahr 2002 vom Landkreis Oldenburg ein Konzept zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erstellt und vom Kreistag beschlossen. Im Kern ist nunmehr ein Mitarbeiter ausschließlich für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig. Da dieser Mitarbeiter seinen Dienst auch in den Abendstunden und am Wochenende ausübt, kann der Schwarzarbeit entschlossen entgegengetreten werden.
Bei der Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit oder anderer Verstöße arbeitet der Landkreis Oldenburg mit anderen Behörden (u.a. Polizei, Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt, Agentur für Arbeit, Bau Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungsträgern) effizient und erfolgreich zusammen.
Baustellenkontrollen und gerichtliche angeordnete Durchsuchungen auch gemeinsam mit den oben genannten Behörden - professionell vorbereitet - bringen immer wieder illegale Machenschaften ans Tageslicht und schrecken zudem potentielle Schwarzarbeiter ab.
Für Anregungen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.