Als Träger des zivilen Rettungsdienstes ist der Landkreis Oldenburg verpflichtet, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen.
Die Notfallrettung umfasst lebensrettende Maßnahmen bei Verletzten oder Erkrankten, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind. Ziel ist es, diese Patienten mit geeigneten Maßnahmen zu stabilisieren, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Der Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zu erreichen.
Ein qualifizierter Krankentransport ist unter der Rufnummer 0441 / 19 222 zu erhalten.
Für Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, ist der Ärztliche Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung zuständig. Dieser hält Notdienstpraxen vor, die außerhalb der normalen Sprechzeiten und an Feiertagen geöffnet sind. Falls es zwingend erforderlich ist, werden auch Hausbesuche durchgeführt.
Der Ärztliche Notdienst ist bundesweit unter der Rufnummer 116 117 zu erreichen.