Raumordnung
An den Raum und seine Ressourcen werden die unterschiedlichsten räumlichen Ansprüche gestellt: der Bau von Straßen und Wohnungen, die Verlegung von Schienennetzen und Energieleitungen, Landwirtschaft und Forstnutzung, die Ausweisung von Industriestandorten und Einkaufszentren, Gewerbegebiete und Tourismus.
Diese vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum müssen durch ein gestuftes Planungssystem auf Europa-, Bundes-, Landes- und Ortsebene gesteuert werden.
Teil dieses Planungssystems ist die Raumordnung, Landes- und Regionalplanung. Ihre Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren, d.h. auf eine sozial, ökologisch und ökonomisch verträgliche Raumnutzung und -entwicklung hinzuwirken.
Ziel der Raumordnung ist es, Leitvorstellungen für die anzustrebende Entwicklung des Raumes zu erarbeiten bzw. durch eine geordnete Raumentwicklung die räumlichen Voraussetzungen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen mit bestmöglichen Daseinsfunktionen zu ermöglichen.
Landesplanung ist die auf den Raum des Landes bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Gesamtplanung, deren Anliegen die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen ist.
Zu den Aufgaben der Regionalplanung gehören:
- die Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung der Regionalen Raumordnungsprogramme,
- die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von neuen Planungen und Einzelvorhaben, z.B. unter Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung,
- die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden, z. B. durch Erarbeitung einer raumordnerischen Stellungnahme.
Regionalplanung ist in Niedersachsen eine kommunale Aufgabe. Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig.