Prostitution
Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmalig die Rechte und Pflichten für Prostituierte und Betreiber von Prostitutionsstätten geregelt.
Das Prostituiertenschutzgesetz gilt für Alle, die im Bereich der Prostitution tätig sind. Dabei ist es egal, ob sexuelle Dienstleistungen regelmäßig oder nur gelegentlich angeboten werden. Es ist auch unerheblich, wo die Prostitution ausgeübt wird, ob auf der Straße, in privaten Räumlichkeiten oder in einem Bordell- oder Barbetrieb.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene gesundheitliche Beratung wird kostenlos in unserem Gesundheitsamt durchgeführt. Für die Anmeldung der Prostitutionstätigkeit in unserem Ordnungsamt ist eine Gebühr von 15,00 € zu zahlen.
Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung werden jeweils dienstags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr im Kreishaus Wildeshausen, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin, bevor Sie zum Kreishaus fahren.
- Terminabsprache Gesundheitsamt: Tel. 04431 85 510
- Terminabsprache Ordnungsamt: Tel. 04431 85 272