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Plattdüütsch in Kinnergoorn un an de School
Plattdeutsch-Förderung an Grundschulen
Der Landkreis Oldenburg fördert Plattdeutsch-Unterricht an Grundschulen im Kreisgebiet. Er übernimmt die für den Unterricht angefallenen Honorarkosten für maximal 2 Wochenstunden, wenn
- der Plattdeutschunterricht regelmäßig zusätzlich zum Schulunterricht und zu den sonstigen schulischen Vertretungs- und Betreuungszeiten angeboten wird,
- diese Mittel nicht zur Finanzierung von Vertretungs- und Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden und
- keine sonstige Finanzierung einen Plattdeutschunterricht im Rahmen des Schulunterrichts ermöglicht und er sonst nicht erteilt werden könnte.
Zusätzlich können bis zu 2 Wochenstunden für Plattdeutsch-AG`s abgerechnet werden.
Pro Unterrichtsstunde wird ein Honorarsatz in Höhe von 15,34 € erstattet. Fahrtkosten werden nicht bezahlt. Für die finanzielle Förderung ist ein formloser Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen. Dieser Antrag sollte
- den Zeitraum der beantragten Förderung
- die Anzahl der regelmäßig erteilten Wochenstunden und der in diesem Zeitraum erteilten Gesamtstundenzahl,
- kurze Angaben über die fachliche Qualifikation der Lehrkraft und
- die Erklärung , dass o.g. Voraussetzungen erfüllt sind
enthalten. Die Abrechnung der erteilten Unterrichtsstunden erfolgt mit einem Vordruck, der im Amt für Zentrale Dienste (bei Frau Justyna Owczarek) erhältlich ist.