Pflanzenartenschutz
Das Bundesnaturschutzgesetz benennt einen kleinen Teil der Pflanzenarten auf unserer Erde als besonders bzw. als streng geschützt. Alle anderen Pflanzenarten sind nicht besonders geschützt. Der jeweilige Schutzstatus kann - wie auch bei den Tieren - über das Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) abgerufen werden.
Grundsätzlich gilt, dass besonders geschützte Pflanzen sowie deren Samen nicht der freien Natur entnommen werden dürfen. Sie unterliegen einem Besitz- und Vermarktungsverbot. Für künstlich vermehrte Exemplare der besonders geschützten Arten gilt das Besitz- und Vermarktungsverbot dagegen nicht. Es muss jedoch jederzeit nachgewiesen werden können, dass es sich um künstlich vermehrte Pflanzen handelt.
Detaillierte Auskünfte über die Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit besonders geschützten Pflanzen können beim Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, eingeholt werden.