Parkausweis für Schwerbehinderte
Sie wohnen im Landkreis Oldenburg und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder Blinde (Merkzeichen „Bl“) können einen Parkausweis beantragen.
An wen müssen Sie sich wenden?
Für die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ oder „Bl“ wenden Sie sich bitte an das Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Für die Ausstellung des Parkausweises gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Zuständigkeiten:
Was müssen Sie vorlegen?
- Ihren Schwerbehindertenausweis (oder eine Kopie davon) oder
- eine Bescheinigung des Nieders. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über die Zuerkennung des erforderlichen Merkzeichens
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung eines Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (formlos, kein Antragsformular auszufüllen) erfolgen.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Hinweise:
Bei dem Parkausweis handelt es sich um ein Gemeinschaftsmodell nach europäischem Muster. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zu den gleichen Parkvergünstigungen, wie sie dort wohnende behinderte Personen genießen. Ein Merkheft, in dem die in den EU-Mitgliedstaaten geltenden Vergünstigungen beschrieben sind, wird von uns bei Ausstellung des Parkausweises ausgehändigt.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Das Straßenverkehrsamt ist Montags bis Freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Sie auch einen Termin mit uns vereinbaren.