Das Ordnungsamt
Im Aufgabengebiet des Landkreises Oldenburg nimmt der ordnungsrechtliche Bereich einen festen Platz ein. Es ist leider unvermeidlich, in vielen Bereichen ordnend einzugreifen, um die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Oldenburg vor Schäden und Gefahren vielfältigster Art und Weise zu bewahren. Ein möglichst reibungsloser Umgang unter den Mitbürgern steht dabei im Vordergrund. Von daher ist es in erster Linie nicht die Aufgabe des Ordnungsamtes, bestrafend tätig zu werden, man könnte es vielmehr erziehend nennen, so denn ein Verfahren zu einer Verwarnung oder einem Bußgeld führt.
Dies sind die vielfältigen, verschiedenen Aufgabengebiete, welche Sie in der Ordnungsverwaltung des Landkreises Oldenburg finden:
- Im Rahmen der Ausländeraufsicht erledigt das Ordnungsamt allgemeine Ausländer- und Asylangelegenheiten. Sie erteilt diverse Aufenthaltsgenehmigungen und beendet illegale Aufenthalte. Ferner werden Staatsangehörigkeitsfeststellungen und Einbürgerungen von Ausländern vorgenommen.
- Jagd- und, Waffenangelegenheiten beinhalten beispielsweise die Ausstellung von Jagd- und Waffenscheinen und die Überprüfung und Festsetzung der Abschusspläne für Jagdreviere. Ferner werden die Schießstätten auf ihre Sicherheit hin überprüft.
- Die Gewerbeaufsicht (nicht zu verwechseln mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt) erteilt Erlaubnisse für Bewacher, Reisegewerbe und Spielhallen nach der Gewerbeordnung. Sie überwacht das Schornsteinfegerwesen und ist Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor.
- Im Rettungsdienst gewährleistet das Ordnungsamt die Notfallrettung und den Krankentransport.
- Das Ordnungsamt unterstützt und berät die Feuerwehren. Der Landkreis unterhält in Ganderkesee eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ). Dort werden die Feuerwehrfahrzeuge mit Beladung incl. Atemschutz und Funktechnik gewartet und repariert. In der FTZ findet außerdem die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrfrauen und -männer statt.
- Im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz wird die Vorbereitung auf die Bewältigung von Katastrophen und großen Schadenslagen betrieben und ein Katastrophenschutzplan erarbeitet und fortgeschrieben. Es wird ein Katastrophenschutzstab mit Technischen Einsatzleitungen ausgebildet. Entsprechende Räumlichkeiten und Einsatzmittel werden vorgehalten und Übungen durchgeführt.
- Ferner nimmt das Ordnungsamt diverse ordnungsrechtliche Aufgaben, wie z.B. Namensänderungen, Versammlungsangelegenheiten, Brandschutz etc. wahr.