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Maßnahmenförderung durch die Naturschutzstiftung
Die Stiftung fördert alle Maßnahmen, die dem Stiftungszweck dienen und die einer Förderung bedürfen.
Projekte zum Natur-, Arten- und Biotopschutz, zur Erhaltung der Gewässer, zur Abfallproblematik, zur erneuerbarer, umweltfreundlicher Energie oder zu gesellschaftlichen Aktivitäten die, diesen Zielen dienen, werden von uns unterstützt.
Wenn Sie zur Verwirklichung Ihrer Idee auf eine Förderung angewiesen sind, dann wenden Sie sich bitte mit einem Antrag an uns.
Die Bedingung dafür, das ein Antrag bei uns richtig ist, finden Sie im folgenden genauer beschrieben. Der Antrag erfolgt formlos.
- Öffentlichkeitsarbeit im Umweltbereich: Die Stiftung verleiht z.B. jährlich einen oder mehrere Umweltschutzpreise.
- Durchführung und Förderung beispielhafter und umweltfreundlicher Bewirtschaftungspraktiken auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen: Die Stiftung hat z.B. hinsichtlich des Wiesenbrüterschutzes über mehrere Jahre verschiedene Bewirtschaftungszeitpunkte untersuchen lassen.
- Pachtung und Ankauf ökologisch wertvoller Flächen: Die Stiftung hat z.B. im Rahmen des Almsweg-Wasserzug-Projektes diverse Flächen für späteren Tausch mit den betroffenen Landwirten angekauft.
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes: Die Stiftung trägt mit ihrem Waldprogramm maßgeblich zur Verbesserung des Naturhaushaltes bei.
- Untersuchungen und Planungen zur Vorbereitung der genannten Maßnahmen; z.B. Wiesenbrüter- und Amphibienuntersuchungen.
- Die Naturschutzstiftung arbeitet im Bereich Umweltbildung mit dem "Regionalen Umweltbildungszentrum für den Landkreis Oldenburg und die Stadt Delmenhorst" in Hollen zusammen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.