Masernschutzgesetz
Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz wurde am 14.11.2019 vom Bundestag verabschiedet, am 20.12.2019 vom Bundesrat gebilligt und ist am 01.03.2020 in Kraft getreten.
Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt für das Masernschutzgesetz,
Bundesrat - Masernimpfung)
Hintergrund
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und bringen häufig Komplikationen und schwerwiegende Folgeerkrankungen mit sich. Eine Masern-Infektion ist anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Der beste Schutz vor Masern sind Impfungen, die eine lebenslange Immunität bieten.
Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus Auswertungen des RKI (Robert Koch-Institut) zu Impfquoten hervorgeht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.
Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impfkampagne möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.
Mögliche Auswirkungen einer Masernerkrankung
Ein weiteres Ziel der Impfkampagne ist die Ausmerzung des Masernvirus. Da der Mensch der ausschließliche Wirt des Masernvirus ist, wird die Eliminierung des Masernvirus weltweit als realistisches Ziel angesehen. Als gutes Beispiel ist die Impfkampagne gegen die Pocken zu nennen. Das Pockenvirus ist weltweit in der Bevölkerung eliminiert. Die Pockenimpfung konnte daher weltweit von der Liste der Impfempfehlungen gestrichen werden. In den westlichen Bundesländern wurde die Impfung gegen Pocken 1976 und in den östlichen Bundesländern 1982 eingestellt.
Die Aufgabe der Gesundheitsämter im Masernschutz
Rechtlich besteht die Aufgabe der Gesundheitsämter im Masernschutz lediglich aus der Kontrolle (und möglicher Ahndung bei Nichteinhalten) der Nachweispflicht gemäß § 20 IfSG. Beratungsgespräche sind eine freiwillige Leistung der Gesundheitsämter.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Oldenburg hat sich jedoch dazu verpflichtet, auch aufgrund persönlicher Erfahrungen von Mitarbeitenden, nicht nur umfangreich zu beraten und aufzuklären, sondern auch aktiv daran teilzuhaben, die Impfquote innerhalb des Landkreises zu erhöhen.
Zur Beratung gehören nicht nur persönliche Gespräche mit Erziehungsberechtigten und/oder Ihren Kindern, sondern ebenfalls eine umfangreiche Aufklärung online.
Seit wann wird in Deutschland gegen Masern geimpft?
Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat 1974 die erste Empfehlung für eine Masernimpfung per abgeschwächtem Lebendimpfstoff empfohlen. 1976 empfahl die STIKO eine Impfung mit einem Kombinationspräparat für Masern und Mumps und seit 1984 empfiehlt die STIKO die Impfung mit einem Kombinationspräparat für Masern, Mumps und Röteln. Da es bei einer Rötelnerkrankung der Mutter im ersten Drittel der Schwangerschaft in 70% zu schweren Fehlbildungen kommen kann, ist auch die Rötelnimpfung sehr wichtig.
Einen sehr ausführlichen Einblick in die Einführung der Masernimpfung in Deutschland bietet die Dissertation von Frau Jana Claudia Jeuck (zum Zeitpunkt der Dissertation an der Hohen Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln).
Einführung der Masernimpfung in der BRD
Impfstoffsicherheit
Das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut) überprüft die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Human- und Veterinärimpfstoffen sowie von Allergenen und von anderen biomedizinischen Arzneimitteln für den Menschen. Zu den Aufgaben gehören die Genehmigung klinischer Prüfungen, Zulassung, staatliche Chargenprüfung sowie die Bewertung der Sicherheit biomedizinischer Arzneimittel.
Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Paul-Ehrlich-Institut
Sicherheit und Verträglichkeit von monovalenten Masern- und kombinierten MMRV Impfstoffen
Mögliche Komplikationen der Masernimpfung
Dass Komplikationen durch die Masernimpfung vorkommen, ist den zuständigen Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bekannt und die Ängste der Erziehungsberechtigten wegen des, wenn auch geringen, Risikos werden ernst genommen und Beratungsgespräche diesbezüglich gerne angeboten.
Masern-Impfung bei Kindern FAQs
Desinformationen Masernimpfung
Leider wurden im Verlauf der Pandemie immer wieder Desinformationen über die Impfung gegen das Covid 19 Virus gestreut, welche mittlerweile häufig auf die Impfung gegen das Masernvirus übertragen werden und die wir gerne richtigstellen wollen.
Welche Nachweise werden von den Gesundheitsämtern akzeptiert?
- Nachweis über zwei Impfungen mit Kombinationspräparaten (z.B. MMR)
- Nachweis über zwei Impfungen mit genanntem Einzelimpfstoff
- Immunitätsnachweis per Titer-Bestimmung nach der ersten Impfung (sowohl Einzelimpfstoff als auch Kombi-Impfstoff)
- Immunitätsnachweis nach überstandener Erkrankung per Titer-Bestimmung
- Nachweis über medizinische Kontraindikation gegenüber der Masernimpfung
Medizinische Kontraindikationen
Die Kontraindikationen sind in den jeweiligen Fachinformationen der Masern-Impfstoffe (Beipackzettel) aufgeführt. Als medizinische Kontraindikationen zur MMR-Impfung gelten danach:
- akutes Fieber (> 38,5°C)
- Schwangerschaft (nach der MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft 4 Wochen vermieden werden)
- bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs
- Einschränkungen des Immunsystems in bestimmten Fällen (z.B. bei schwerer kombinierter Immundefizienz)
Eine Impfung kann bei Patienten mit bestimmten Formen der Immundefizienz in Betracht gezogen werden, wenn der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt. Eine Entscheidung sollte immer in Absprache mit den behandelnden Spezialisten getroffen werden.
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- sollte eine Allergie als Kontraindikation angegeben werden, so ist diese Allergie diagnostisch nachzuweisen.
- Eine hypothetische allergische Reaktion stellt keine Kontraindikation dar. Wie bei jedem anderen Arzneimittel auch, gilt, dass eine allergische Reaktion sehr selten ist, jedoch nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen zum Impfen von Patienten mit eingeschränktem Immunsystem finden Sie hier: Impfen bei Immundefizienz
Anerkennung einer Kontraindikation
Die Amtsärzte prüfen mögliche Kontraindikationen auf Plausibilität. Es ist daher zwingend notwendig, dass medizinische Unterlagen vorgelegt werden. Ein Attest mit einer schlichten Aussage, dass eine Kontraindikation vorliegt, ohne diagnostische Rechtfertigung, ist nicht ausreichend. Kontraindikationen sollen von Kliniken und pädiatrischen Institutsambulanzen (umgangssprachlich „Fachärzte“ oder „Spezialisten“) ausgesprochen werden.
Die verschiedenen, im Netz kaufbaren Gefälligkeitsatteste sind bekannt und werden bei Gebrauch oder Vorlage unter Umständen zur Anzeige gemäß § 279 StGB gebracht.
§279 StGB - Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Wir hoffen, dass wir einige Fragen beantworten und Unklarheiten beseitigen konnten, bei weiteren Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.