Maklergewerbe
Wer gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehen vermittelt, als Bauträger tätig wird oder als Baubetreuer Bauvorhaben wirtschaftlich vorbereitet, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung.
Seit dem 01.04.2017 liegt die Zuständigkeit nicht mehr beim Landkreis Oldenburg sondern bei der
Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg.
Tel. 0441 22200