Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket hat zum Ziel, bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, an Bildungs- und Freizeitangeboten teilzunehmen.
Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören
- Tagesausflüge in Schulen und Tageseinrichtungen,
- mehrtägige Klassenfahrten,
- persönlicher Schulbedarf (im August 2024 in Höhe von 130 Euro (zum Beginn des Schuljahres) und 65 Euro im Februar (zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres)),
- Schülerbeförderung ab Klasse 11,
- außerschulische Lernförderung,
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten, Schule und in der Kindertagespflege,
- Kultur, Sport und Freizeit (max. 15,00 € je Kind/Monat z.B. für Beiträge zum Sportverein, zur Musikschule oder für Freizeiten)
Zuständig für die Abwicklung der Leistungen ist grundsätzlich das Jobcenter des Landkreises Oldenburg, sowie in bestimmten Bereichen die kreisangehörigen Kommunen.
Die Antragsformulare/Erhebungsbögen, sowie Anlagen und weitere Informationen, sind bei den genannten Stellen erhältlich. Zusätzlich stehen diese im unteren Bereich "Dokumente" zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Leistungen online zu beantragen.
Gerne stehen die zuständigen Mitarbeiter*innen Ihnen telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen?
Anspruchsberechtigt sind junge Erwachsene, Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Gleiches gilt analog für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Alle Leistungen im Rahmen des Bildungspakets (Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung und Lernförderung) können
- Kinder und Jugendliche beanspruchen, die jünger als 25 Jahre sind,
- soweit sie eine Tageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung beziehen.
Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Beiträge für Vereine, Musikschule, Kurse) sind auf Kinder beschränkt, die jünger als 18 Jahre sind.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllte(r) Antragsunterlagen bzw. Erhebungsbögen,
- antragsbegründende Unterlagen (z.B. Bescheinigung/Schreiben der Schule/Kindertageseinrichtung, Zahlungsaufforderungen, Quittungen, Kontoauszüge),
- aktueller Bewilligungsbescheid nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, WoGG oder BKGG.
Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes (StaFamG) zum 01.08.2019 wirkt der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG zugleich als Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Ausnahme der Anträge auf Lernförderung. Um über eine notwendige Lernförderung entscheiden zu können benötigt das Kommunale Jobcenter von den Leistungsberechtigten die "Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung" für das aktuelle Schuljahr.
Auch bei den Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Ausnahme der Lernförderung nicht mehr ausdrücklich "schriftlich" zu beantragen.
Zuständig für die Bewilligung der Leistungen ist grundsätzlich das Jobcenter des Landkreises Oldenburg, sowie in bestimmten Bereichen die kreisangehörigen Kommunen.
Für das Jobcenter und die kreisangehörigen Kommunen muss aber weiterhin erkennbar sein, welche Leistungen gewünscht werden. Von daher ist es weiterhin notwendig, dass ein "Antrag/Erhebungsbogen" mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen ist, um über die Leistungen für Bildung und Teilhabe entscheiden zu können.
Leistungen online beantragen
Nutzen Sie das Online-Formular um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Mit dem Online-Formular möchten wir Ihnen helfen, mit wenig bürokratischem Aufwand notwendige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Damit dies gelingt, ist es sehr wichtig, dass wir von Ihnen so viele Angaben wie möglich erhalten. Fehlende Informationen müssen nachgefordert werden, was die Bearbeitungszeit verlängert. Nutzen Sie daher bitte die Möglichkeit, Nachweise gleich mit hochzuladen, so dass diese uns mit dem Online-Antrag sofort vorliegen.
Falls Sie noch nicht alle Nachweise zur Hand haben, können Sie diese später auf dem Postweg übermitteln. Wir empfehlen die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer, damit wir Sie bei Nachfragen zeitnah kontaktieren können.
Nach Vorliegen aller Angaben wird über Ihren Antrag entschieden. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nicht für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht werden.
Allgemeine Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.