Landkreis Oldenburg erweitert seine Kulturförderung
Der Landkreis Oldenburg ist seit vielen Jahren im kulturellen Bereich als Förderer, Partner und Veranstalter in vielseitiger Weise engagiert. Dieses Engagement wird jetzt durch eine neue Kulturförderrichtlinie erweitert, die von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe erarbeitet wurde und seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist.
Kulturschaffende sollen durch sie unterstützt und angeregt werden, das vielfältige und abwechslungsreiche Kunst- und Kulturangebot im Gebiet des Landkreises weiter zu entwickeln. Die Kulturförderrichtlinie sieht eine finanzielle Unterstützung von Kulturprojekten vor, die über die örtliche Zuständigkeit der Gemeinden und der Stadt Wildeshausen hinausgehen. Sie müssen daher von überörtlicher, kreisweiter oder regionaler Bedeutung sein. Ein Kulturprojekt ist ein zielgerichtetes, einmaliges Vorhaben, das inhaltlich abgeschlossen sowie zeitlich und finanziell begrenzt ist. Eine Förderung kann von eingetragenen Vereinen, freien Kulturträgern, Initiativen, Gruppen und auch Einzelpersonen beantragt werden. Gefördert werden die Bereiche darstellende, bildende und digitale Kunst, Musik, Geschichte, Heimatpflege und Museumsarbeit, Literatur sowie Jugendkultur. Als besonders förderungswürdig gelten Kulturprojekte mit den Schwerpunkten kulturelle Teilhabe, kulturelle Bildung, kulturelles Erbe, (inter-)kulturelle Öffnung, Inklusion, ehrenamtliches Engagement, kulturelle Eigeninitiative von jungen Menschen und Nachwuchsförderung, Qualitätsverbesserung von Museen, Aufbau von kulturellen Netzwerken sowie kulturelle bzw. künstlerische Auseinandersetzung mit der Natur.
Für die Förderung von Kulturprojekten stellt der Landkreis Oldenburg gegenwärtig jährlich 20.000,- € zur Verfügung, wobei nicht verwendete Restmittel den Ansatz erhöhen können.
Anträge können ganzjährig für das laufende und ab Juli eines jeden Jahres auch für das folgende Kalenderjahr gestellt werden, wobei ein Vergabegremium hierüber bevorzugt im Januar/Februar und September/Oktober eines jeden Jahres entscheidet.