Kreisschülerrat
Der Kreisschülerrat ist ein Gremium, in dem die Belange der Schüler im Landkreis Oldenburg diskutiert werden können. Dabei finden die Bedürfnisse und Interessen der einzelnen Schulformen Berücksichtigung.
Der Schulträger und die Schulbehörde sind dazu verpflichtet, den Schülern, die im Kreisschülerrat mitwirken, alle für ihre Arbeit relevanten Auskünfte zu erteilen. Auch muss dem Kreisschülerrat die Möglichkeit gegeben werden, Stellungnahmen zu schulrelevanten Themen zu verfassen und Vorschläge vorzubringen (Rechtsgrundlage ist § 84 des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG).
Für den Kreisschülerrat sind Schüler wahlberechtigt, die tätig sind in Schülerräten von öffentlichen Schulen im Kreisgebiet, von Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oldenburg und von Schulen außerhalb des Kreisgebietes in Trägerschaft des Landkreises Oldenburg.
Bei der Wahl des Kreisschülerrates wird ein Mitglied aus den zur Wahl antretenden Schülerräten gewählt, das die Schule im Kreisschülerrat vertritt. Dazu wird gleichzeitig ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das im Verhinderungsfall des Mitglieds stimmberechtigt wird.
Der Kreisschülerrat bleibt für zwei Schuljahre bestehen, danach wird neu gewählt. Aus der Mitte des Kreisschülerrates wird ein Sprecher gewählt, der den Vorsitz übernimmt. Gem. §83 Absatz 1 NSchG ist das Kultusministerium dazu bemächtigt, das Wahlverfahren zum Kreisschülerrat durch Verordnung zu regeln.
Der Landkreis Oldenburg stellt den für die Arbeit des Kreisschülerrates notwendigen Geschäftsbedarf zur Verfügung. Dazu gehört auch, dass die Fahrtkosten der Mitglieder des Kreisschülerrates auf Antrag ersetzt werden.