Kreiselternrat (KER)
In allen Schulen im Landkreis Oldenburg wählen die Eltern aller Klassen ihre Vertreter für den Schulelternrat. Aus deren Mitte bildet sich in einer Kreiselternratswahl alle zwei Jahre ein Kreiselternrat. Darin werden alle Schulformen (Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, etc.) durch eine gesetzlich festgelegte Anzahl von Mitgliedern repräsentiert.
Der Vorstand des Kreiselternrates besteht aus Vorsitz, stellvertretendem Vorsitz und bis zu drei Beisitzenden. Der Kreiselternrat trifft sich etwa viermal im Jahr zu Sitzungen, gibt sich eine Geschäftsordnung und beschäftigt sich mit Themen, die für die Schulen des Landkreises Oldenburg von grundlegender Bedeutung sind.
Er nimmt damit die Aufgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wahr. Der Landkreis und die Landesschulbehörde geben dem Kreiselternrat die für die Arbeit notwendigen Auskünfte und die Gelegenheit zur Stellungnahme bei Vorschlägen.
Der Landkreis stellt dem Kreiselternrat die erforderlichen Einrichtungen (Sitzungsraum) und den notwendigen Geschäftsbedarf (z.B. Versand von Einladungen) zur Verfügung.
Der Kreiselternrat schlägt auch zwei Eltern für die Vertretung der Elternschaft im Schulausschuss des Landkreises Oldenburg vor (alle fünf Jahre) und seine Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder können an den Wahlen zum Landeselternrat teilnehmen (alle drei Jahre).