Der Kreiselternrat wird in einer demokratischen Wahl alle zwei Jahre aus Eltervertretern aus allen Schulen des Landkreises Oldenburg gebildet. Da es im Landkreis mehr als 50 Schulen gibt, die gesetzliche Höchstgrenze aber bei 28 Mitgliedern im Kreiselternrat liegt, wird für Schulformen, die mehr als drei Schulen im Landkreis haben, vorher eine Delegiertenwahl durchgeführt. Das Wahlverfahren ist in den
Paragrafen 97 - 99 des Niedersächischen Schulgesetzes geregelt.
Zu dem Ablauf der Wahlen hat das Kultusministerium eine Verordnung erlassen, die den Ablauf und Rahmenbedingungen der Vorwahlen und Wahlen genauer erläutern.
Delegiertenwahlen
Die 26 Grundschulen des Landkreises Oldenburg haben Anspruch auf 5 Sitze im Kreiselternrat. Um die 5 Mitglieder und deren 5 stv. Mitglieder zu wählen, entsendet jede Grundschule 2 Elternvertreter als Delegierte zu Delegiertenwahlen. Nur diese 52 Delegierten dürfen wählen und gewählt werden. Lassen sie sich nicht wählen, ist danach der Auftrag als Delegation wieder beendet.
Die gewählten Mitglieder vertreten dann die gesamte Schulform "Grundschule" - nicht nur die eigene Grundschule.
Entsprechend haben die 6 Oberschulen, die 4 Gymnasien und die 5 Förderschulen jeweils 3 Sitze im Kreiselternrat und führen vorher für jede Schulform getrennt mit den 2 Delegierten pro Schule Delegiertenwahlen durch.
Aus den Delegiertenwahlen gehen 14 Mitglieder und 14 stv. Mitglieder hervor, die zu der konstituierenden Kreiselternratssitzung eingeladen werden.
Direktwahlen
Die BBS Wildeshausen, die Hauptschule, die Realschule, die IGS und die jeweiligen Schulformen der Schulen in freier Trägerschaft wählen bereits bei den Wahlen zum Schulelternrat (auch alle 2 Jahre) direkt ein Mitglied und ein stv. Mitglied in den Kreiselternrat.
Aus den direkt gewählten Elternvertretern ergeben sich maximal 10 Mitglieder und 10 stv. Mitglieder, die ebenfalls zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden.
Zusätzliches Mitglied
Ist in mindestens 3 Schulelternräten zur Vertretung der Erziehungsberechtigten ausländischer Schüler gem. § 90 Abs. 2 NschG je ein zusätzliches Mitglied gewählt worden, können diese zusätzlichen Mitglieder für den Kreiselternrat ein zusätzliches Mitglied wählen.
Sitzverteilung des Kreiselternrates
- 26 Grundschulen, 5 Sitze, Delegiertenwahl
- 4 Gymnasien, 3 Sitze, Delegiertenwahl
- 5 Förderschulen, 3 Sitze, Delegiertenwahl
- 6 Oberschulen, 3 Sitze, Delegiertenwahl
- 1 Hauptschule, 1 Sitz, Direktwahl
- 1 Realschule, 1 Sitz, Direktwahl
- 1 BBS, 1 Sitz, Direktwahl
- 1 IGS, 1 Sitz, Direktwahl
- 2 Grundschulen ifT., 2 Sitze, Direktwahl
- 2 Förderschulen ifT., 2 Sitze, Direktwahl
- 1 Oberschule ifT., 1 Sitz, Direktwahl
- 1 IGS ifT., 1 Sitz, Direktwahl
- 1 ggf. zusätzliches Mitglied nach § 97 Abs. 5 NSchG
insgesamt 24 Sitze, ggf. 25
(ifT. = in freier Trägerschaft)