Jugendhilfe im Strafverfahren und Täter-Opfer-Ausgleich
Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bemüht sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt beispielsweise soziale Trainingskurse, damit Jugendliche nicht rückfällig werden.
Ihre Ansprechpartner/innen:
Aufgabengebiet |
Zuständigkeit | E-Mail |
Telefonsprechzeiten |
Jugendhilfe im Strafverfahren (Amtsgerichtsbezirke Oldenburg und Wildeshausen) |
Herr Akkermann
|
04431 85-489 |
Jugendhilfe im Strafverfahren (Amtsgerichtsbezirk Delmenhorst) |
Frau Barkemeyer | 04431 85-580 |
Täter-Opfer-Ausgleich | Frau Barkemeyer | 04431 85-580 |
Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.