Das Jobcenter
Der Landkreis Oldenburg ist seit 2005 mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweiter Teil (SGB II) für die Aufgabe der Gewährung von Bürgergeld-Leistungen einschließlich der Betreuung und Vermittlung für Langzeitarbeitslose zuständig („Grundsicherung für Arbeitsuchende“).
Bürgergeld-Leistungen kann in Anspruch nehmen, wer
- dauerhaft im Landkreis Oldenburg wohnt,
- hilfebedürftig und
- erwerbsfähig ist (alle Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit - 6 Monate - außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein),
- keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hat oder
- das Arbeitslosengeld den Bedarf nicht ausreichend deckt,
- zwischen 15 und 66 Jahren alt ist (bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters).
Antragstellung
Das Bürgergeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann im Rathaus/ Sozialamt der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Bitte nutzen Sie für eine Antragsstellung in Papierform das Antragsformular und die zugehörigen Anlagen der Bundesagentur für Arbeit. Sie können Ihren Antrag auch online stellen. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen (PDF) und Merkblätter (PDF). Fehlende Nachweise oder Unterlagen können Sie ebenfalls online nachreichen.
Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Leistungssachbearbeitung
Der Lebensunterhalt wird durch die Gewährung von Geld- und Sachleistungen sichergestellt. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Regel in den kreisangehörigen Gemeinden. Die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (z. B. Schulbedarf, Lernförderung, Klassenfahrten) sowie Leistungen bei Existenzgründung und bestehender Selbstständigkeit“ erfolgt ebenfalls im Kreishaus.
Arbeitsvermittlung durch Fallmanagement/ Arbeitgeberservice
Kernaufgabe ist die nachhaltige Integration von Arbeitssuchenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Beratung erfolgt durch FallmanagerInnen an drei Standorten (im Jobcenter Bookholzberg, Sandkrug und Wildeshausen).
Die JobZENTRALE für den Landkreis Oldenburg
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Informationen für Arbeitgeber
Der Arbeitgeberservice (AGS) und das Fallmanagement arbeiten eng verzahnt, um Ihren Personalbedarf zu decken. Wir bieten Ihnen eine unbürokratische, schnelle und passgenaue Vermittlung.
Kontaktdaten und weitere Informationen erhalten Sie auf der gesonderten Seite des Arbeitgeberservice.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket hat zum Ziel, bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, an Bildungs- und Freizeitangeboten teilzunehmen.
Zuständig für die Abwicklung der Leistungen ist grundsätzlich das Jobcenter des Landkreises Oldenburg, sowie in bestimmten Bereichen die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der gesonderten Seite über die Leistungen für Bildung und Teilhabe.