Inklusion
Kommunale Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg
Beschluss des Kreistages vom 21.10.2014
I. Vorwort
Die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich mit Ihren Zielen „Inklusion und Partizipation“ an alle Bereiche der Gesellschaft. Die Umsetzung macht einen dauerhaften Umdenkungsprozess auf allen gesellschaftlichen, administrativen und politischen Ebenen erforderlich. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung im Jahre 2011 einen „Nationalen Aktionsplan“ beschlossen. Dieser ist abrufbar im Internet unter:
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a740-aktionsplan-bundesregierung.html
Kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es für das Gebiet des Landkreises Oldenburg bisher nicht.
Seit dem Jahre 2011 organisiert die Behindertenbeauftragte des Landkreises Oldenburg einen „Runden-Tisch-Inklusion“, in dem sich Betroffene und Beteiligte (Angehörige, Betreuer/innen, Leistungsanbieter, Fachpersonal, Kreisbehindertenrat) regelmäßig zu Fragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg austauschen.
Am 22.11.2012 diskutierten im Kreishaus Vertreterinnen und Vertreter aus Behindertenbeiräten, Selbsthilfegruppen, Förderschulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kommunalpolitik und Kreisverwaltung im Rahmen des „Runden- Tisches-Inklusion“ über konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg. Es wurde festgestellt, dass nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 viele Menschen noch immer keine bzw. mangelnde Kenntnisse über Inhalt und Bedeutung der Konvention haben. Die Diskutanten des Runden-Tisches-Inklusion waren sich darüber einig, dass eine strukturierte Herangehensweise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg erforderlich sei. Ein kommunaler Aktionsplan könne für die nächsten Jahre Erfolge und Verbindlichkeiten schaffen.
Wie könnten mögliche Inhalte eines solchen Planes aussehen? In einem Aktionsplan könnte zunächst festgehalten werden, welche Maßnahmen zur verstärkten Bewusstseinsbildung für die Lebenssituation behinderter Menschen einzuleiten sind. Weitere wichtige Themen könnten sein:
Vorstellungen über einen inklusiven Bildungsbereich in Krippen, Kindertagesstätten und Schulen, der Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum, der Abbau von Barrieren in öffentlichen Gebäuden, die Situation behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt, fehlender barrierefreier Wohnraum, die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung behinderter Menschen, Beschreibung und Zuordnung der konkreten Aufgaben zu den Akteuren in den Bereichen Kommunalpolitik, Verwaltung, Bildung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarkt, Wohnungswirtschaft und Bauherren, Dienstleistung, Tourismus, Sportvereine usw. .
Der Runde-Tisch-Inklusion geht davon aus, dass die erfolgreiche Umsetzung eines Aktionsplan nur dann gewährleistet ist, wenn die Rechte und Pflichten, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, anerkannt und in den Alltag wie selbstverständlich einfließen. Die Umsetzung der Konvention darf keine Ängste auslösen, sondern soll im Gegenteil dazu führen, dass alle Bürgerinnen und Bürger auf Dauer hiervon profitieren können.
Der Runde-Tisch-Inklusion hat die konkrete Erwartung, dass der Kreistag und die Kreisverwaltung jetzt die Weichen für die Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg stellen, und bietet seine konstruktive Mitarbeit an.
Der Kreisausschuss hat im Januar 2013 nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit bzw. mit Beteiligung von Betroffenen, dem Kreisbehindertenrat, dem „Runden-Tisch-Inklusion“ sowie anderen Akteuren einen Entwurf für einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg zur erstellen und dem Kreistag zur Beschlussfassung bis zum 31.12.2013 vorzulegen.“
Die Kreisbehindertenbeauftragte hat daraufhin im Rahmen des Runden-Tisches-Inklusion zur Arbeitsgruppen eingeladen, die sich mit verschiedenen Schwerpunktthemen beschäftigt haben.
II. Was die kommunalen Handlungsempfehlungen bewirken sollen
Der Kreistag des Landkreises Oldenburg hat den vorliegenden Entwurf kommunaler Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg in seiner Sitzung am 21. Oktober 2014 beschlossen. Der Prozess hin zu der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen kann nicht vom Landkreis Oldenburg allein, sondern nur gemeinsam mit allen Bürgern/innen und allen Beteiligten im Landkreis Oldenburg zum Erfolg geführt werden.
Der Landkreis Oldenburg appelliert daher an die kreisangehörigen Kommunen, an die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, an die Wohlfahrtsverbände, an die Unternehmerverbände, an die Gewerkschaften, an die Medien, an die Parteien, an die Sportvereine, an die Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen und nicht zuletzt an alle Bürger/innen mit oder ohne Behinderung, sich an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aktiv zu beteiligen. Ziel jeglicher Aktivitäten zur Umsetzung Handlungsempfehlungen soll die zeitnahe und deutliche Verbesserung der Lebenssituation aller Menschen mit Behinderungen im Landkreis Oldenburg sein.
III. Schwerpunktthemen
Die Handlungsempfehlungen beschreiben mögliche Maßnahmen, die geeignet sind, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg umzusetzen. Die Maßnahmen beziehen sich auf verschiedene Schwerpunktthemen. Der Runde-Tisch-Inklusion hat sich die nachfolgenden Schwerpunktthemen gewählt, die bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von besonderer Bedeutung sind:
- Bildung
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
IV. Der Weg zur Umsetzung der Inhalte der kommunalen Handlungsempfehlungen
Der Kreistag des Landkreises Oldenburg sowie die Kreisverwaltung verpflichten sich, den Inhalt und die Ziele der kommunalen Handlungsempfehlungen ab sofort zum dauerhaften Gegenstand der Gremienarbeit und des Verwaltungshandelns im Sinne einer Arbeitsgrundlage für den Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg auf allen gesellschaftlichen, administrativen und politischen Ebenen zu machen. Durch eine permanente Öffentlichkeitsarbeit werden Inhalt und Ziel der Handlungsempfehlungen auf alle Ebenen des gesellschaftlichen Lebens im Landkreis Oldenburg getragen.
Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Oldenburg wird dem Kreistag regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten.
Als besonderen Anreiz zur Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention lobt der Landkreis Oldenburg ab dem Jahre 2015 einen jährlichen Inklusionspreis aus, der an Einzelpersonen, Gruppen und/oder Institutionen vergeben werden kann. Der Inklusionspreis ist nicht dotiert. Er soll aber in angemessener und den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention förderlichen Art und Weise öffentlich verliehen werden. Näheres hierzu regelt der Kreistag gesondert.
V. Maßnahmenkataloge
Zu den nachstehenden Schwerpunktthemen
- Bildung
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
wurden in Arbeitsgruppen jeweils Maßnahmenkataloge erstellt, die anliegend beigefügt und Inhalt dieser Handlungsempfehlungen sind.
Fragen, Anregungen oder auch Bedenken nimmt die Kreisbehindertenbeauftragte, Rita Rockel gerne telefonisch oder per Mail entgegen. Die Kontaktdatenfinden Sie rechts im Infobereich
Vielen Dank!
Dokumente
Inklusion_HE_1_Bildung (160 kB) | |
Inklusion_HE_2_Arbeit (174 kB) | |
Inklusion_HE_3_Wohnen (202 kB) | |
Inklusion_HE_4_Freizeit (224 kB) | |
Inklusion_HE_gesamt (4 MB) |