Informationen für Lebensmittelunternehmen
Registrierung und Erfassung von Betrieben
Lebensmittelunternehmer sind nach Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 2017/625 über Lebensmittelhygiene verpflichtet, der zuständigen Behörde die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, zwecks Registrierung zu melden. Ferner müssen sie sicherstellen, dass die Kenntnisse der zuständigen Behörde über die Betriebe stets auf dem aktuellen Stand sind, indem sie unter anderem alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen melden. Bei der Primärerzeugung, d. h. dem Anbau von pflanzlichen Lebensmitteln, gehört zu den meldepflichtigen Veränderungen auch der Wechsel des Anbauerzeugnisses, sofern damit vom gemeldeten Produktsortiment abgewichen wird.
Dabei sind gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- Lebensmittelunternehmer die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden,
- Lebensmittelunternehmen alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Dazu gehören auch Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Getreide).
Für die Eintragung Ihres Unternehmens verwenden Sie bitte das Meldeformular, das Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Die Meldung richten Sie bitte an den Landkreis Oldenburg, Lebensmittelüberwachung, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, Fax 04431/8589389, E-mail: lebensmittelueberwachung@oldenburg-kreis.de