Hunde
Nds. Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.
Gem. § 2 NHundG sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Für Hunde gilt unabhängig von der Rassezugehörigkeit eine Erlaubnispflicht, wenn die Behörde aufgrund konkreter Vorfälle den Hund als gefährlich festgestellt hat.
Dies kann der Fall sein, wenn der Hund eine gesteigerte Agressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, Kampfbereitschaft, Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichtstehendes Merkmal gezüchtet oder abgerichtet ist.
Demnach können alle Hunde gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes sein. Es wird nicht mehr auf die sog. „Kampfhunde“ abgestellt.
Anzeigen über Beißvorfälle mit Hunden sind schriftlich und detailliert mit folgenden Angaben bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einzureichen:
- Tatort
- Tatzeit
- Beteiligte
- Name und Anschrift des Hundehalters
- Rasse des Hundes
- Verlauf des Geschehens
- Zeugen
- Sind Ihnen bereits weitere Vorfälle mit dem Hund bekannt? Bitte die Betroffenen mit Anschrift benennen.
Mit Hilfe des folgenden Links finden Sie als Hundehalter die wichtigsten Fragen und Antworten sowie die Liste mit den anerkannten Personen für die Abnahme der Sachkundeprüfung: Link öffnen
Hundegebell
Bitte beachten Sie, dass Störungen durch Hundegebell privatrechtlich zu klären sind. Im Nds. Hundegesetz sind hierfür keine Regelungen vorgesehen. Um keinen unnötigen Nachbarschaftsstreit hervorzurufen, ist es oftmals ratsam, das Gespräch mit den Hundehaltern zu suchen. Sollte es hierbei zu keiner Einigung kommen, raten wir, den Bezirksvorsteher des jeweiligen Wohnbereiches anzurufen oder den Schiedsmann Ihrer Gemeinde um Hilfe zu bitten. Wer diese Aufgaben übernommen hat, erfahren Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.