Handwerkerparkgenehmigung
Für die Region Bremen können sich Handwerkerbetriebe, die in verschiedenen Städten und Gemeinden tätig sind, eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Region ausstellen lassen. Die zeit- und kostenaufwändige Beantragung vieler Einzelgenehmigungen entfällt damit. Der Kommunalverbund leistet mit diesem Angebot einen Beitrag zum Bürokratieabbau, durch den Handwerksbetriebe Zeit und Geld sparen!
Geltungsbereich
Die Ausnahmegenehmigung zum Parken gilt im gesamten Gebiet des Kommunalverbunds in den Städten Achim, Bassum, Bremen, Delmenhorst, Osterholz-Scharmbeck, Syke, Twistringen, Verden (Aller) und Wildeshausen, in den Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen, Hambergen, Harpstedt und Thedinghausen, in den Gemeinden Berne, Dötlingen, Ganderkesee, Grasberg, Lemwerder, Lilienthal, Oyten, Ritterhude, Schwanewede, Stuhr, Weyhe und Worpswede sowie im Flecken Ottersberg.
Anträge können innerhalb des Geltungsbereichs bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entweder am Betriebssitz oder am Einsatzort gestellt werden. Antragstellende Unternehmen außerhalb des Geltungsbereichs können die Antragsbehörde innerhalb des Geltungsbereichs frei wählen.