Großraum- und Schwertransporte
Als Großraum- und Schwertransporte werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bezeichnet, wenn
- das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreitet oder das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist und / oder
- die Ladung die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreitet.
Weitere allgemeine Informationen zu Großraum- und Schwertransporte finden Sie in dem Merkblatt "Großraum- und Schwertransporte".
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