Fördermittelvergabe im Bereich Kunst und Kultur
Der Landkreis Oldenburg ist seit vielen Jahren im kulturellen Bereich als Förderer, Partner und Veranstalter in vielseitiger Weise engagiert.
Mit der Kulturförderrichtlinie hat der Landkreis ein wichtiges Instrument geschaffen, um eine lebendige und vielfältige Kulturszene in der Region zu erhalten und zu fördern. Denn mit ihrer Hilfe werden Kulturschaffende unterstützt und angeregt, das vielfältige und abwechslungsreiche Kunst- und Kulturangebot im Gebiet des Landkreises weiter zu entwickeln. Die Kulturförderrichtlinie sieht eine finanzielle Unterstützung von Kulturprojekten vor, die über die örtliche Zuständigkeit der Gemeinden und der Stadt Wildeshausen hinausgehen. Sie müssen daher von überörtlicher, kreisweiter oder regionaler Bedeutung sein. Ein Kulturprojekt ist ein zielgerichtetes, einmaliges Vorhaben, das inhaltlich abgeschlossen sowie zeitlich und finanziell begrenzt ist. Eine Förderung kann von eingetragenen Vereinen, freien Kulturträgern, Initiativen, Gruppen und auch Einzelpersonen beantragt werden. Gefördert werden die Bereiche darstellende, bildende und digitale Kunst, Musik, Geschichte, Heimatpflege und Museumsarbeit, Literatur sowie Jugendkultur. Als besonders förderungswürdig gelten Kulturprojekte mit den Schwerpunkten kulturelle Teilhabe, kulturelle Bildung, kulturelles Erbe, (inter-)kulturelle Öffnung, Inklusion, ehrenamtliches Engagement, kulturelle Eigeninitiative von jungen Menschen und Nachwuchsförderung, Qualitätsverbesserung von Museen, Aufbau von kulturellen Netzwerken sowie kulturelle bzw. künstlerische Auseinandersetzung mit der Natur.
Für die Förderung von Kulturprojekten stellt der Landkreis Oldenburg gegenwärtig jährlich 40.000,- € zur Verfügung, wobei nicht verwendete Restmittel den Ansatz erhöhen können.
Es gelten folgende Antragsfristen:
15. Februar für das laufende Jahr
und
15. September für das laufende, sowie für das folgende Jahr.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Vergabegremium. Dieses trifft sich zweimal im Jahr, vorzugsweise im Februar/März und im September/Oktober.