Europawahl 2024
Die nächste Europawahl findet am 09. Juni 2024 statt.
Allgemeine Informationen
Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Die Abgeordneten sind die Vertreter der Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger der 27 Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene. Zu den Aufgaben zählt es beispielsweise, gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten neue Gesetze zu beschließen.
Die Mitglieder des EU-Parlaments werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt.
Die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgt europaweit je nach den örtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten vom Donnerstag, den 06. Juni, bis Sonntag, den 09. Juni 2024. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt. Es kann in dem Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden.
Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, mit der sie eine Partei oder eine politische Vereinigung wählen kann. Es gilt der Grundsatz der Verhältniswahl, das heißt je mehr Stimmen die Liste einer Partei erhält, desto mehr Sitze hat die Partei im Europäischem Parlament. In diesem Jahr werden 720 Abgeordnete gewählt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Parteien finden Sie unter https://www.europawahl-bw.de/parteien-europawahl
Für den Landkreis Oldenburg ist Landrat Dr. Christian Pundt der Kreiswahlleiter. Stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Dezernentin Frau Oberstedt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer ist wählbar?
Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland können für einen Sitz im Europäischen Parlament kandidieren, wenn sie
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als
- Unionsbürgerin/Unionsbürger einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bitte beachten!
- Informationen für im Ausland lebende Deutsche:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie bei Ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschlands einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag finden Sie hier.
- Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
Als Unionsbürger müssen Sie sich entscheiden, ob Sie im Landkreis Oldenburg oder in Ihrem Heimatstaat wählen möchten.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl sind, dass Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wenn Sie an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 einen entsprechenden Antrag auf Eintragung in das Wählverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beim Landkreis Oldenburg einreichen.
Den Antrag finden Sie hier.
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