Equal Pay Day / Stader Erklärung
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Stader-Erklärung (706 kB) |
Gleichstellungsbeauftragte fordern:
Faire Bezahlung für alle! Equal Pay Day am 07. März 2022
18% beträgt der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland (Stand 09. März 2021). Umgerechnet ergeben sich daraus 66 Tage, also in diesem Jahr bis zum 07. März, an denen Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
Anlässlich des Equal Pay Days am 07. März 2022 machen die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Oldenburg auf die statistische und geschlechtsspezifische Lohnlücke Gender Pay Gap) in Höhe von 18 Prozent zwischen den Geschlechtern aufmerksam und rufen alle Befürworter*innen von fairer Bezahlung zur Unterzeichnung der Stader Erklärung auf.
Die Stader Erklärung von 2021, hervorgegangen aus den Maßnahmen in Niedersachen zur Umsetzung der internationalen Frauenrechtskonvention (CEDAW) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau fordert deshalb: Faire Bezahlung für alle! (CEDAW- bedeutet Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women und wurde 1979 verabschiedet. Dieser frauenspezifische Menschenrechtskatalog trat 1981 in Kraft und ist bis heute von 163 Staaten unterzeichnet worden.)
Die Stader Erklärung wurde im Juni letzten Jahres auf einer internationalen Konferenz zum Thema „Fair-Pay – Wie geht es besser in Skandinavien?“ von der Modellregion Stade zum Thema „Existenzsicherung von Frauen“ entwickelt und nutzt die guten Ideen und Ansätze der skandinavischen Länder.
Mit elf konkreten Forderungen, die z.B. von der Lohngerechtigkeit und dem Diskriminierungsabbau in Unternehmen, der Aufwertung und Wertschätzung von Pflege- und Sorgearbeit bis hin zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie reichen, wird das Projekt in die Politik getragen.
„Wenn auch Sie diese Forderungen unterstützen möchten, setzen Sie mit Ihrer Unterschrift ein Zeichen“, so die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Oldenburg.
Die Stader Erklärung finden Sie online unter www.oldenburg-kreis.de/gleichstellungsbeauftragte oder auf der Homepage Ihrer örtlichen Gleichstellungsbeauftragten.
Zur Historie des Equal Pay Days:
2008 fand der Aktionstag zur Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern erstmalig am 15. April in Deutschland statt. Zu diesem Zeitpunkt wurde zunächst das in Amerika festgelegte Daum für den Aktionstag übernommen. Seit 2009 findet der Equal Pay Day am errechneten Datum anhand des Entgeltunterschiedes von Frauen und Männern statt. 2009 war das der 20. März. und entsprach einer Entgeltdifferenz von rd. 22 %. Es wird deutlich, dass sich der Gender Pay Gap in den letzten 14 Jahren nur sehr langsam verringert hat. Damit bleibt Deutschland Schlusslicht im europäischen Vergleich.
Gut zu wissen:
Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten haben einen individuellen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz darauf, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden und können auch für eine als gleich oder gleichwertig benannte Tätigkeit erfragt werden. Wenn Sie also schon länger den Verdacht haben, schlechter bezahlt zu werden als Kollegen, die eine gleich oder gleichwertige Tätigkeit ausüben, können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausfinden, wie es geht: www.bmfsfj.de