Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle
Im Jahr 2017 startete in Deutschland die neue Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die Endlagersuche hat das Ziel, einen Standort in Deutschland für die Tiefenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit bietet. Zurzeit wird der Atommüll in einem Zwischenlager gelagert, welches aber nicht auf Dauer genutzt werden kann.
Ein Großteil der radioaktiven Abfälle entstand und entsteht von Atomkraftwerken. Nach der Abschaltung des letzten Atomkraftwerks Jahr 2022 werden um die 1.900 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen angefallen sein. Sie bestehen zu einem Großteil aus verbrauchten Brennelementen. Diese werden auch in 100.000 Jahren so stark strahlen, dass die Umwelt davor geschützt werden muss. Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gibt es in Deutschland bereits ein genehmigtes Endlager, welches im Jahr 2027 in Salzgitter in Betrieb gehen soll. Für den hochradioaktiven Atommüll wird derzeit noch ein Endlager-Standort gesucht.
Für die Suche nach einem Endlager ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zuständig. Das bundeseigene Unternehmen führt als Vorhabenträger die Erkundungsarbeiten durch, erarbeitet Entscheidungsvorschläge und informiert über seine Arbeiten und Ergebnisse.
Gesucht wird im tiefen Untergrund von Deutschland in Gesteinlagen, denn die tiefengeologische Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bietet nach aktuellem Kenntnisstand die sicherste Methode. Die Einlagerung soll in sog. Wirtsgesteinen erfolgen. Die drei potenziell geeigneten Wirtsgesteinstypen für die Endlagerung sind Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein. Diese verfügen über Eigenschaften, die eine Ausbreitung von radioaktiven Stoffen möglichst dauerhaft verhindern.
Der Ort mit der bestmöglichen Sicherheit soll bis 2031 bestimmt werden. Die Suche ist nach einem Endlagerstandort kriterienbasiert. Die Ausschlusskriterien, die Mindestanforderungen und die Abwägungskriterien ergeben sich aus dem Standortauswahlgesetz (StandAG) und diese bleiben für alle drei Wirtsgesteine gültig.
Stand: 10.03.2022© BGE
Das Standortauswahlverfahren gliedert sich in drei Phasen. Aktuell befinden wir uns in der ersten Phase des Verfahrens. In dieser Phase sammelt die BGE mbH geologische Daten der Bundesländer und wertet diese aus. Am 28. September 2020 veröffentlichte die BGE mbh den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete. Darin wird sichtbar, welche Gebiete aus Sicht des Unternehmens aufgrund ihrer geologischen Eignung möglicherweise in Frage kommen. Der Bericht stellt allerdings keine endgültige Festlegung dar, dies geschieht erst am Ende der gesamten Suche.
Am Ende der ersten Phase übermittelt die BGE mbH einen Vorschlag für übertätig zu erkundende Standortregionen an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Das BASE überwacht das Auswahlverfahren und ist Verfahrensführer für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die BASE prüft den übermittelten Vorschlag und richtet in jeder vorgeschlagenen Region eine Regionalkonferenz ein. Am Ende der Beteiligung und Überprüfung übermittelt das BASE den Vorschlag an die Bundesregierung. Welche Gebiete erkundet werden sollen, entscheiden dann die gewählten Volksvertreter/innen des Bundestags per Gesetz.
Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts fand das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat für die Öffentlichkeit, die Fachkonferenz Teilgebiete, statt. Das Ziel einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, einen möglichst großen gesellschaftlichen Konsens über den Endlagerstandort zu ermöglichen. Die Fachkonferenz richtet sich an Bürger/innen, Kommunen, gesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftlerinnen, die sich auf verschiedene Art und Weise in den Auswahlprozess einbringen können. Es erfolgten drei Beratungstermine, auf welchen der Zwischenbericht zur Diskussion stand. Nach Abschluss der Beratungen wurden die Ergebnisse an die BGE mbH übermittelt, die diese wiederum bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat.
In der zweiten Phase finden die übertägigen Erkundungen in den Standortregionen statt. Dort untersucht die BGE mbH den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE mbH ein genaues Bild der Geologie. Auf dieser Basis schlägt sie vor, welche Standorte in der dritten Phase untertägig erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag.
In der dritten Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten durch die BGE mbH. Geolog/innen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Erkundungsdaten legt die BGE mbH einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt den bestmöglich sicheren Endlagerstandort vor. Über den Standort entscheidet abschließend der Bundestag per Gesetz.
Quelle der Abbildungen:
https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/
Wir werden Sie hier weiter informieren, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/_home/home_node.html
- https://www.bge.de/de/
- https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/07_-_Vortraege/Vortraege_zum_Zwischenbericht/20210914_Vortrag_Endlagersuche_wie_geht_das.pdf
- https://www.begleitforum-endlagersuche.de/