Elterliche Sorge
Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das Sorgerecht kann gemeinsam ausgeübt werden, wenn die Eltern ihre Sorgeerklärung beurkunden oder das Amtsgericht das gemeinsame Sorgerecht auf die Eltern überträgt.
Die Sorgeerklärungen der Eltern werden beim Jugendamt des Landkreises Oldenburg kostenlos beurkundet. Sie können auch bereits vor Geburt des Kindes beurkundet werden. Zur Beurkundung sind gültige Personalausweise oder Reisepässe, eine Geburtsurkunde des Kindes (sofern es schon geboren ist) sowie die Unterlagen über die Vaterschaftsanerkennung (sollte diese schon anerkannt worden sein) mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin bei uns.
Das gemeinsame Sorgerecht spielt in Angelegenheiten von erheblicher Tragweite und Bedeutung für das Kind eine Rolle. Dabei ist eine Absprache und Einigung zwischen den Eltern erforderlich. Bei alltäglichen Angelegenheiten des Kindes ist dies nicht der Fall. Hier entscheidet der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Über das Bestehen des alleinigen Sorgerechts benötigt die Mutter zu bestimmten Anlässen (z.B. Beantragung eines Ausweises, Eröffnung eines Bankkontos u.ä.) einen Nachweis. Diesen Nachweis (sog. "Negativbescheinigung" oder „Negativattest“) können wir für Sie ausstellen. Nehmen Sie dazu bitte telefonisch Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unser Online-Antragsformular.
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Ist das Kind noch nicht geboren, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Kindesmutter.
Ansprechpartner/in
Buchstaben A - G und PFrau Hobben | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85255 Telefax: 04431 8589255 E-Mail: Nicole.Hobben@oldenburg-kreis.de | |
Buchstaben H - OFrau Bliefernich | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85577 Telefax: 04431 8589577 E-Mail: Nadine.Bliefernich@oldenburg-kreis.de | |
Buchstaben Q - ZFrau Einemann | |
Amt / Bereich Jugendamt Telefon: 04431 85476 Telefax: 04431 8589476 E-Mail: Jana.Einemann@oldenburg-kreis.de |