Einladungen ausländischer Staatsangehöriger zu Besuchsreisen
Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines Besuchsaufenthalts in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Dieses gilt jedoch nur für die visumsfreie Einreise. Ausländer, die dagegen einer Visumspflicht für Besuchsaufenthalte unterliegen, benötigen vor ihrer Einreise ein entsprechendes Visum. Dieses Visum ist im Heimatland bei der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft, Konsulat) einzuholen. Die Auslandsvertretungen verlangen von den Besuchern für die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes in Deutschland einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser Nachweis kann durch den in Deutschland lebenden Gastgeber durch Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung erbracht werden.
Mit der Abgabe einer solchen Erklärung geht der Gastgeber die Verpflichtung ein, für sämtliche Kosten des ausländischen Besuchers während seines Aufenthalts in Deutschland aufzukommen. Dieses umfasst insbesondere die Kosten des Lebensunterhalts einschließlich Krankenkosten und ggf. anfallender Ausreisekosten. Die evtl. anfallenden Krankenkosten müssen vorher durch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung abgesichert werden. Die Reisekrankenversicherung ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Original nachzuweisen. Aus dem Aufenthaltsgesetz ist der genaue Umfang der Verpflichtungen ersichtlich.
Voraussetzung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist eine persönliche Vorsprache des Gastgebers hier im Kreishaus. Folgende Unterlagen müssen dazu mitgebracht werden.
- Personalausweis oder Reisepass des Gastgebers
- Einkommensnachweise (bei Verheirateten beider Ehegatten) der letzten vier Monate (Verdienstabrechnungen, Rentenbescheide; bei Selbständigen: letzter Einkommensteuerbescheid, Jahresabschlussbilanz o.ä.)
- Mietvertrag oder Nachweis des Wohneigentums (Grundsteuerbescheid)
- Personalien, einschließlich Anschrift und Passnummer der Person, die eingeladen werden soll
Die für die Verpflichtungserklärung erforderlichen Daten können Sie in dieses Formular eintragen.
Für die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung ist eine Verwaltungsgebühr von 29,00 € zu zahlen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.